Gründe für den Verlust der Fahrerlaubnis:
- 1,6 Promille
- 0,5 Promille mehrfach erwischt
- Unter Alkoholeinfluss z.B. Pkw angefahren
- Unter Alkoholeinfluss z.B. Unfallbeteiligung
- Unter Alkoholeinfluss z.B. Stoppschild überfahren usw.
- Ohne Pkw z.B. unter Alkoholeinfluss Prügelei
- Unter Alkoholeinfluss Urinieren in der Öffentlichkeit
- Unter Alkoholeinfluss Streit in Öffentlichkeit usw.
- Auch wenn Sie nicht PKW, Motorrad, Quad, E-Roller, Fahrrad etc. gefahren sind (Fußgänger)
MPU Vorbereitung Alkohol
Wir decken dies in Rosenheim, Traunstein und Wasserburg ab
- Fragebögen ausfüllen
- Leistungsdiagnostik (Reaktionstest)
- Psychologische Begutachtung (Psychologisches Gespräch)
Dauer ca. 40 – 60 Minuten - Ärztliche Begutachtung, Ärztliches Gespräch, Gleichgewichtsstörungen, Hautbild, Blutuntersuchung/Haaranalyse usw.
Häufig gemachte Aussagen beim Psychologen: negative Beispiele:
- Bin das erste Mal mit Alkohol gefahren
- Das habe ich vorher noch nie gemacht
- Polizei musste ausgerechnet mich raus ziehen usw.
Radfahrer:
Sehr viele wissen immer noch nicht, dass für Radfahrer eine Promillegrenze gilt: 1,6 Promille. Auch für Radfahrer ist eine empfindliche Strafe vorgesehen und eine MPU. Für den Gutachter liegt ein wichtiger Grund vor, die Fahreignung zu bezweifeln, weil entweder Alkoholkonsum und Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht auseinander gehalten werden konnte oder weil der Alkoholkonsum nicht gezügelt werden konnte. Aus diesem Grund gibt es für >Promille-Radler< weder „mildernde Umstände" noch irgendeine Sonderbehandlung zu erwarten. Im Gegenteil: Sie werden härter heran genommen als andere, weil der Gutachter davon ausgeht, dass sie die strikte Trennung von Trinken und Fahren im Straßenverkehr nicht akzeptieren und gelernt haben!
Ein MPU-Vorbereitungskurs ist in jedem Fall anzuraten!
Wiederholungsfall Promillefahrt:
Da bei diesen Betroffenen meistens nach der ersten Promillefahrt eine MPU-Begutachtung schon stattgefunden hat, wird Sie bei der nächsten MPU im Wesentlichen nicht viel anderes erwarten als bei der ersten MPU.
Doch Vorsicht! Es wird inhaltlich wesentliche Unterschiede geben, und zwar bei der Exploration, die sich logischerweise darauf konzentrieren wird, warum Sie aus Ihren Erfahrungen, die Sie anlässlich der ersten Promillefahrt bzw. ersten Begutachtung gemacht haben, nichts gelernt haben. Es kann aber auch darum gehen, warum Sie das, was Sie aus dem ersten Fall doch gelernt haben, nicht in die Tat umsetzen konnten!
Oder: Wenn seit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis schon etliche Jahre vergangen sind und es Ihnen nicht gelungen ist, Ihre guten Vorsätze im Hinblick auf die Vermeidung einer Promillefahrt auf Dauer durchzuhalten! Sofern Sie bereits früher begutachtet wurden, wird der Gutachter natürlich eine Kopie des früheren Gutachtens haben, die Führerscheinbehörde hat es Ihm zur Verfügung gestellt (Führerscheinakte)!
Die Situation, in der Sie sich befinden, könnte, vereinfacht, etwa so beschrieben werden: Ihre Kredit- und Glaubwürdigkeit sind ins große Wanken gekommen!
Eine MPU-Vorbereitung ist fast zwingend anzuraten!
Alkoholabhängig:
Unter Alkoholismus wird ein Zustand verstanden, in dem ein Mensch die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum verloren hat, und zwar in dem Sinn, dass es durchgehend unfähig geworden ist mit dem Trinken vor Eintritt des Vollrausches aufzuhören oder sich des Trinkens zu enthalten! Ein Alkoholiker ist danach charakterisiert, dass er niemals wissen kann, ob er nach dem ersten Drink in der Lage sein werde, mit dem Trinken vor Eintritt des Kontrollverlustes aufzuhören oder ob es zu einem Trinkexzess komme!